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BB 2023, 2945
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Nach langen Verhandlungen haben sich die europäischen Gesetzgeber, das Europäische Parlament (EP) und der Rat der EU (ER) am Abend des 8.12.2023 auf das Gesetz über die Künstliche Intelligenz (KI) politisch geeinigt (vgl. PM EU-Kommission – Vertretung in Deutschland – vom 9.12.2023). “Künstliche Intelligenz verändert schon heute unseren Alltag. Und das ist erst der Anfang. Klug und breit eingesetzt, verspricht KI enorme Vorteile für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Daher begrüße ich die heutige politische Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Rechtsakt zur Künstlichen Intelligenz sehr”, sagte Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission. Die Präsidentin betonte weiter: “Das EU-Gesetz über die Künstliche Intelligenz ist der erste umfassende Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz weltweit. Dies ist also ein historischer Moment. Mit dem KI-Gesetz werden die europäischen Werte in eine neue Ära überführt. Durch die Konzentration der Regulierung auf erkennbare Risiken wird die heutige Einigung eine verantwortungsvolle Innovation in Europa fördern. Indem sie die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen garantiert, wird sie die Entwicklung, den Einsatz und die Einführung vertrauenswürdiger KI in der EU unterstützen. Unser KI-Gesetz wird einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung globaler Regeln und Grundsätze für menschenzentrierte KI leisten.” – Vgl. hierzu im Einzelnen auch die Meldung auf S. 2946.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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