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BB 2024, 897
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Die Monopolkommission hat den Auftrag, alle zwei Jahre ein Gutachten über den Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas vorzulegen. Am 9.10.2023 ist die Monopolkommission diesem Auftrag mit der Veröffentlichung ihres Sektorgutachtens “Energie 2023: Mit Wettbewerb aus der Energiekrise” zum 9. Mal nachgekommen (BT-Drs. 20/8700). Jetzt hat die Bundesregierung zu diesem Gutachten in einer Unterrichtung (BT-Drs. 20/11050) Stellung genommen (vgl. hib – heute im bundestag – Nr. 242 vom 15.4.2024). In Bezug auf die Versorgungssicherheit und den Wettbewerb im Gasmarkt begrüße die Bundesregierung die Empfehlung zur fortgesetzten Diversifizierung der Flüssigerdgas-Importe (LNG-Importe). Mit Blick auf das Strommarktdesign und die Versorgungssicherheit mit Strom schreibt die Bundesregierung, dass die Einigung zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner zu den Eckpunkten einer Kraftwerksstrategie beinhaltet, dass die Arbeiten am zukünftigen Strommarktdesign weiter vorangebracht und insbesondere Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, die bis spätestens 2028 operativ sein sollen. Eine politische Einigung darüber solle innerhalb der Bundesregierung bis spätestens Sommer 2024 erzielt werden. In Bezug auf die wettbewerblichen Herausforderungen bei der Schaffung eines Ladenetzes für Elektromobilität führt die Bundesregierung aus, die Einschätzung zu teilen, dass wettbewerbspolitische und kartellrechtliche Aspekte beim Aufbau und insbesondere bei der Förderung öffentlicher Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen sind. Der Entstehung lokaler Marktmacht einzelner Anbieter sollte von Anfang an entgegengewirkt werden, damit das Preisniveau nicht ungünstig beeinflusst wird und sich keine lokalen Gebietsmonopole entwickeln. In puncto Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt heißt es in der Vorlage: Das Ergebnis, dass der Tankrabatt überwiegend an Endverbraucher weitergegeben worden sei, decke sich mit den Erkenntnissen anderer Studien, u. a. auch des Bundeskartellamts. Schlussfolgerungen zur Wettbewerbslage auf diesen Märkten könnten aus Sicht der Bundesregierung aus dieser Erkenntnis nicht gewonnen werden.

Uta Wichering, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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