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BB 2022, 2965
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Die Europäische Kommission befasst sich mit Kryptowerten. Sie hat jüngst Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die für in der Europäischen Union ansässige Kunden Transaktionen über Kryptowerte abwickeln. Diese Bestimmungen sollen die Vorschriften zur Geldwäsche ergänzen und in der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) münden. Die Verordnung ist von dem Gedanken getragen, dass nur eine faire und wirksame Besteuerung Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherstellt. Diese sei auf dem Gebiet der Kryptoassets aber überhaupt nicht gewährleistet. Den Steuerbehörden fehlten die erforderlichen Informationen über Kryptotrading, um die Erlöse aus diesem Geschäftsbereich wirksam der Besteuerung zu unterwerfen. Durch die leichte Handelbarkeit über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg könnten die Behörden nicht sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden. So gingen Steuereinnahmen verloren. Eine neue Meldepflicht soll dies verhindern. Alle Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, unabhängig von Größe und Standort, sollen in Zukunft sämtliche Transaktionen von Kunden, die in der EU ansässig sind, melden. Damit soll Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung in diesem Segment aufgedeckt und bekämpft werden. Die Meldepflicht wird mit Sanktionen flankiert. Für schwerwiegende Versäumnisse wird ein europaweites gemeinsames Mindeststrafmaß anvisiert. Die EU-Kommission sieht sich im Einklang mit der OECD-Initiative für einen Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework – CARF) und den Änderungen des gemeinsamen Meldestandards (CRS) der OECD. Die nächsten Schritte sind die Vorlage des Entwurfs beim Rat und dem Europäischen Parlament. Mal sehen was aus dem Vorhaben wird.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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