Internationale Zuständigkeit – Enkelgesellschaft eines Stammhauses in Drittstatt als “Niederlassung” (Urteil vom 18.05.2017, C-617/15)
Art. 97 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Unionsmarke ist dahin auszulegen, dass eine in einem Mitgliedstaat ansässige rechtlich selbständige Gesellschaft, die eine Enkelgesellschaft eines Stammhauses ist, das seinen Sitz nicht in der Union hat, eine “Niederlassung” dieses Stammhauses im Sinne dieser Bestimmung darstellt, wenn diese Enkelgesellschaft einen Mittelpunkt geschäftlicher Tätigkeit bildet und in dem Mitgliedstaat, …
EuGH, BB 2017, 1359-1361 (Urteil vom 18.05.2017, C-617/15)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.