KG Berlin: Diesel-Skandal – Anspruch auf Ersatzlieferung eines aktuellen Serienmodells nach Softwareupdate?
Vor dem 21. Zivilsenat des KG ist unter dem Az. 21 U 49/18 ein Verfahren anhängig, in dem die zuständigen Richter darüber entscheiden müssen, ob ein Käufer von seinem Verkäufer auch1090 dann noch die Ersatzlieferung eines Nachserienmodells Zug um Zug gegen Rückübereignung des ursprünglich gekauften Diesel PKWs verlangen kann, wenn der ursprünglich als Neuwagen gekaufte Diesel-PKW zur Entfernung einer als unzulässig eingestuften Abschalteinrichtung zwischenzeitlich ein vom Fahrzeughersteller autorisiertes Softwareupdate erhalten hat.…
BB 2019, 1089-1090
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