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BB 2018, 2497
 
KG Berlin: Handelsregisteranmeldung einer deutschen GmbH nach der durch einen Schweizer Notar beurkundeten Gründung

Die Beurkundung der Gründung einer deutschen GmbH durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Basel erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen nach §§ 6, 13 UmwG und kann im Eintragungsverfahren durch das Registergericht nicht beanstandet werden, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben worden ist.

BB 2018, 2497

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