Kartellschadensersatzrecht – Nachfolgehaftung bei wirtschaftlicher Kontinuität (Urteil vom 14.03.2019, C-724/17)
Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der alle Aktien der Gesellschaften, die an einem durch diesen Artikel verbotenen Kartell teilgenommen hatten, von anderen Gesellschaften erworben wurden, die die zuerst genannten Gesellschaften beendet und deren Geschäftstätigkeit fortgesetzt haben, die erwerbenden Gesellschaften für die durch dieses Kartell verursachten Schäden haftbar gemacht werden können.…
EuGH, BB 2019, 1166-1170 (Urteil vom 14.03.2019, C-724/17)
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