Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei freiwilligem Landtausch (Urteil vom 23.10.2019, VI R 25/17)
Für den freiwilligen Landtausch gelten einkommensteuerrechtlich dieselben Folgen wie beim Regelflurbereinigungs- und beim Baulandumlegungsverfahren. Der Austausch von Grundstücken im Rahmen eines freiwilligen Landtauschs ist daher nicht nach den für den (freiwilligen) Tausch von Wirtschaftsgütern maßgeblichen Grundsätzen des § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG zu beurteilen, sondern – soweit Wertgleichheit besteht – einkommensteuerrechtlich neutral.…
BFH, BB 2020, 494-496 (Urteil vom 23.10.2019, VI R 25/17)
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