Kein Entschädigungsanspruch nach AGG wegen Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung (Urteil vom 05.05.2021, VII ZR 78/20)
a) Ob es sich bei einem zivilrechtlichen Schuldverhältnis um ein Massengeschäft im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 AGG handelt, das typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommt, bestimmt sich nach einer allgemeinen, typisierenden Betrachtungsweise. Abzustellen ist nicht auf den einzelnen Anbieter, sondern auf die Verkehrssitte. …
BGH, BB 2021, 1551-1552 (Urteil vom 05.05.2021, VII ZR 78/20)
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