Kein Hinzuziehen eines weiteren gerichtlichen Sachverständigen neben dem sachverständigen Prüfer im Spruchverfahren (Beschluss vom 09.05.2022, I-26 W 3/21)
Der Schutz der Minderheitsaktionäre gebietet es grundsätzlich nicht, im Spruchverfahren neben dem sachverständigen Prüfer einen weiteren gerichtlichen Sachverständigen hinzuzuziehen. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist – auch im Hinblick auf den in § 17 Abs. 1 SpruchG i.V. m. § 26 FamFG normierten Amtsermittlungsgrundsatz – nur dann einzuholen, wenn auch nach einer etwaigen Anhörung des sachverständigen Prüfers (§ 8 Abs.…
OLG Düsseldorf, BB 2022, 1394 (Beschluss vom 09.05.2022, I-26 W 3/21)
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