Kein Schadensersatzanspruch einzelner Aktionäre wegen Wertminderung ihrer Aktien aufgrund Schädigung der Gesellschaft (Urteil vom 21.10.2021, 5 HK O 1687/19)
Der Grundsatz der Kapitalerhaltung, wie er zentral in § 57 AktG normiert ist, die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens sowie das Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre aus § 53a AktG schließen einen Anspruch des Gesellschafters auf Leistung von Schadensersatz an sich persönlich wegen einer Minderung des Werts seiner Beteiligung, die aus einer Schädigung der Gesellschaft resultiert, …
LG München I, BB 2021, 2835-2836 (Urteil vom 21.10.2021, 5 HK O 1687/19)
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