Keine Anfechtung wegen unentgeltlicher Leistung bei beiderseitigem Irrtum über die Werthaltigkeit erworbener GmbH-Geschäftsanteile (Urteil vom 15.09.2016, IX ZR 250/15)
Entrichtet der Schuldner den vereinbarten Kaufpreis für einen nach den tatsächlichen Gegebenheiten objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil an den Verkäufer, scheidet eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch-Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands überzeugt sind.
BGH, BB 2016, 3026-3028 (Urteil vom 15.09.2016, IX ZR 250/15)
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