Keine Befreiung des deutschen Entleihers von gesamtschuldnerischer Haftung bei Beitragszahlung des ausländischen Verleihers an ausländischen Sozialversicherungsträger (Urteil vom 29.06.2016, 12 R 8/14 R)
Im Fall der illegalen grenzüberschreitenden Arbeitnehmerüberlassung wird der deutsche Entleiher von seiner gesamtschuldnerischen Haftung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag des in Deutschland arbeitenden Leiharbeitnehmers nicht dadurch befreit, dass der ausländische Verleiher bereits das Arbeitsentgelt gezahlt und hierauf Beiträge an einen ausländischen Träger der Sozialversicherung abgeführt hat.…
BSG, BB 2017, 382-384 (Urteil vom 29.06.2016, 12 R 8/14 R)
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