Keine Berücksichtigung einer Forderung zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Beendigung eines Unternehmensvertrags beim fiktiven Jahresfehlbetrag (Urteil vom 18.01.2022, II ZR 71/20)
Haben die Parteien eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags bei der Aufhebung des Unternehmensvertrags vereinbart, dass der Untergesellschaft zur finanziellen Absicherung für die Zeit nach Vertragsbeendigung eine Zahlung tatsächlich zufließen soll, ist die Forderung bei der Berechnung des fiktiven Jahresfehlbetrags auf den Aufhebungsstichtag nicht zu berücksichtigen.
BGH, BB 2022, 1069-1073 (Urteil vom 18.01.2022, II ZR 71/20)
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