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BB 2019, 1060
BFH 
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung (Urteil vom 13.09.2018, III R 10/18)

Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden.

BFH, BB 2019, 1060 (Urteil vom 13.09.2018, III R 10/18)

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