Kündigung – GmbH Geschäftsführer – Geltung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG – Betriebsübergang – Niederlegung (Urteil vom 20.07.2023, 6 AZR 228/22)
Für die Frage, ob der Anwendungsbereich des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG eröffnet ist, kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung als Geschäftsführer noch bestanden hat. Ist dies der Fall, bedarf die Kündigung keiner sozialen Rechtfertigung i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG (Rn. 16). Das gilt auch, wenn der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft ein Arbeitsverhältnis zugrunde liegt (Rn.…
BAG, BB 2023, 2748-2752 (Urteil vom 20.07.2023, 6 AZR 228/22)
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