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BB 2013, 1460
 
LAG Hamm: Notwendige Überstunden müssen vergütet werden

Sind Überstunden notwendig, um anfallende Arbeiten zu erledigen, bedarf es keiner besonderen Anordnung des Arbeitgebers für die Leistung von Überstunden. Der Kläger war von Januar 2010 bis Juni 2011 bei einem privaten Pflegedienst als Nachtwache beschäftigt. Seine regelmäßige monatliche Arbeitszeit betrug 120 Stunden. Im schriftlichen Arbeitsvertrag wurde geregelt, dass mit der Zahlung des Grundgehaltes Überstunden mit abgegolten werden. …

BB 2013, 1460

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