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BB 2016, 1908
 
LAG Nürnberg: Berechnung des einzusetzenden Einkommens

Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens bleibt ein steuerfreier Verpflegungsmehraufwand unberücksichtigt. Bezieht der Antragsteller oder sein Ehepartner Erziehungsgeld, ist dieses bis zu einem Betrag von 300,00 € monatlich nicht anzurechnen.

BB 2016, 1908

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