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BB 2022, 1140
 
LAG Baden-Württemberg: Einigungsstelle – offensichtliche Unzuständigkeit – Interessenausgleich – Sozialplan – Stilllegung – Betriebsteilübergang

Die nach § 112 Abs. 2 BetrVG für den Versuch eines Interessenausgleichs einzusetzende Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig (§ 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), wenn der Unternehmer eine Einschränkung oder Stilllegung eines Betriebsteils durch den Ausspruch von Kündigungen bereits durchgeführt hat; er hat damit vollendete Tatsachen geschaffen, die er nicht mehr einseitig rückgängig machen kann.

BB 2022, 1140

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