LAG Düsseldorf: Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage i. S. v. § 4 KSchG – sog. “Ausklammerung”
Der Streitgegenstand der Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG kann im Rechtsstreit i. d. R. nicht eingeschränkt werden auf die isolierte Feststellung, dass diese Kündigung ein “möglicherweise noch bestehendes Arbeitsverhältnis nicht beendet hat” (sog. “Ausklammerung”). Dies entspräche weder dem allein vom Kläger zu bestimmenden Klageziel noch ließe es sich im Wege eines zulässigen Teilurteils (§ 301 ZPO) herstellen noch bestünde für ein solches hypothetisches Gutachten ein Rechtsschutzbedürfnis (Abgrenzung zu BAG 22.…
BB 2021, 627
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