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BB 2020, 1524
 
LAG Nürnberg: Streitwert bei Klage auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen

Eine vermögensrechtliche Streitigkeit liegt dann vor, wenn es vorrangiges Ziel einer Klage ist, ehrverletzende Äußerungen zu unterlassen und zu widerrufen und diese in einem Kündigungsschutzprozess nicht verwenden zu dürfen. Der Streitwert einer solchen Unterlassungs- und Widerrufsklage ist auf ein Vierteljahreseinkommen des betroffenen Arbeitnehmers zu beschränken.

BB 2020, 1524-1525

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