LG Frankfurt a. M.: Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform begründet keine Einwilligung in die weitere Verwendung
Der Versand eines Bildnisses per E-Mail stellt ein Verbreiten im Sinne von §§ 22, 23 KUG dar. 2. Das Einstellen eines Bildnisses als Profil bei einer Plattform wie “Xing” begründet keine Einwilligung i. S. v. § 22 KUG in jedwede weitere Verwendung. 3. Die Grundsätze der §§ 22, 23 KUG sind mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f), 85 Abs. 2 DSGVO weiter anwendbar. 4. Da eine einmal zulässig erhobene Klage nicht durch die nachträgliche Änderung der ladungsfähigen Anschrift unzulässig wird, …
BB 2019, 2689
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