LG München I: “Gestrichene Streichpreise” – Werbung mit Streichpreisen ist irreführend und verstößt gegen die neue PAngV
Das LG München I hat mit Urteil vom 10.10.2022 – 42 O 9140/22 – die Werbung einer Vergleichs- und Verkaufsplattform mit Streichpreisen und Rabattkästchen für Markenparfums als irreführend für Verbraucher eingestuft und der Plattform die entsprechende Bewerbung der Produkte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes untersagt. Die Kammer ordnet die konkrete Darstellung der Streichpreise und Rabattkästchen durch die Verfügungsbeklagte als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein.…
BB 2022, 2369-2370
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