LG München I: Kein Schadensersatzanspruch der einzelnen Aktionäre wegen einer Wertminderung ihrer Aktien durch ein die Gesellschaft schädigendes Ereignis
Die 5. Kammer für Handelssachen des LG München I hat mit Urteil vom 21.10.2021 – 5 HK O 1687/19 – entschieden, dass einzelne Aktionäre wegen einer Wertminderung ihrer Aktien durch ein die Gesellschaft schädigendes Ereignis nicht die Zahlung von Schadensersatz an sich selbst verlangen können. Dies verstoße u. a. gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre. Ein Ausgleich des mittelbaren Schadens könne nur dadurch erfolgen, …
BB 2021, 2625-2626
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