LG Würzburg: Berechtigung eines Fitnessstudio-Betreibers zur Verlängerung der Vertragslaufzeit wegen COVID-bedingter behördlicher Schließung? – Generell keine Klärung der Rechtsfrage in einem Wettbewerbsprozess
Die Äußerung des Betreibers eines Fitnessstudios, die Vertragslaufzeit der bestehenden Verträge um jene Monate zu verlängern, in denen die Studios COVID-bedingt aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen werden mussten, stellt keine unwahre Angabe i. S. d. § 5 Abs. 1 S. 2 Fall 1 UWG dar. Es handelt sich darüber hinaus auch nicht um eine sonstige zur Täuschung geeignete Angabe i.…
BB 2020, 2625
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