Methodische Auslegung des § 41 S. 3 SGB VI – Zulässigkeit einer Abänderung sonstiger Vertragsbedingungen?
Ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet, stellt sich vielfach die Frage, wie die Vertragsparteien die Zusammenarbeit doch noch verlängern können. In diesen Fällen sieht § 41 S. 3 SGB VI vor, dass der Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausgeschoben werden kann. Oft wollen beide Vertragsparteien allerdings nicht nur den Beendigungszeitpunkt hinausschieben, …
Schürgers/Melzer, BB 2023, 2932-2939
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