Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: Verfall von ausübbaren virtuellen Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Urteil vom 07.02.2024, 5 Sa 98/23)
Eine Regelung, welche den sukzessiven Verfall der Bezugsrechte auf virtuelle Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet, ist grundsätzlich zulässig und benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen. Eine solche Regelung verletzt nicht den Grundsatz, dass bereits verdienter Lohn nicht mehr entzogen werden darf, da lediglich eine Verdienstchance wegfällt.
LAG München, BB 2024, 2041-2048 (Urteil vom 07.02.2024, 5 Sa 98/23)
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