Mitbestimmung des Betriebsrats – Untersagung der privaten Nutzung von Mobiltelefonen und Smartphones während der Arbeitszeit (Beschluss vom 17.10.2023, 1 ABR 24/22)
Das nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten ist berührt, wenn die arbeitgeberseitige Maßnahme darauf gerichtet ist, das kollektive Miteinander der Arbeitnehmer zu gestalten oder die Ordnung des Betriebs zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten. Maßnahmen, mit denen die Arbeitspflicht unmittelbar abgefordert oder konkretisiert wird und die daher das Arbeitsverhalten betreffen, …
BAG, BB 2024, 377-380 (Beschluss vom 17.10.2023, 1 ABR 24/22)
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