Mitverantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Fanpage für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Besucherseite (Urteil vom 05.06.2018, C-210/16)
Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ist dahin auszulegen, dass der Begriff des “für die Verarbeitung Verantwortlichen” im Sinne dieser Bestimmung den Betreiber einer bei einem sozialen Netzwerk unterhaltenen Fanpage umfasst.
EuGH, BB 2018, 1480-1487 (Urteil vom 05.06.2018, C-210/16)
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