Muss eine nicht mögliche Überwälzung von besonderen Verbrauchsteuern zu einer Rückerstattung führen? – Überprüfung der Gesetzeslage anhand des unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gleichheitssatzes
§ 60 EnergieStG wird mit Inkrafttreten des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromgesetzes” – mit Wirkung vom 1.12018 – ersatzlos gestrichen (BT-Drs. 18/11493, 1, BT-Drs. 18/11927, 1). Als (vorgeschobener) Grund wurde in der Gesetzesbegründung eine Anpassung an das Unionsrecht angegeben, ohne nähere Erläuterung (BT-Drs. 18/11493, 1, 63). Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. …
Spilker, BB 2017, 1758-1762
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