Nachhaltigkeitsvereinbarungen im Kartellrecht im Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsbeschränkung und Verbrauchernutzen
Der Ruf nach Leitlinien zur Bewertung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen im Kartellrecht wurde in den letzten Jahren immer lauter. Das Bundeskartellamt prüft derartige Kooperationen bislang von Fall zu Fall, ohne sich auf einen umfassenden Kriterienkatalog festzulegen. Am 1.3.2022 hat die Europäische Kommission einen überarbeiteten Entwurf der Leitlinien zu Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit (Horizontalleitlinien) veröffentlicht. …
Hertfelder/Drixler, BB 2022, 1218-1225
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