Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung Karenzentschädigung – Einbeziehung von Leistungen Dritter – hier: beschränkte Aktienerwerbsrechte (Restricted Stock Units – RSUs) (Urteil vom 25.08.2022, 8 AZR 453/21)
Schließt der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung (beschränkter) Aktienerwerbsrechte nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit einem Dritten, ggf. einer (Konzern-)Obergesellschaft, sind die dem Arbeitnehmer gewährten Rechte bzw. die nach Wegfall von Beschränkungen zugeteilten Aktien grundsätzlich nicht Teil der “vertragsmäßigen Leistungen” iSd. § 74 Abs. 2 HGB und deshalb bei der Berechnung der gesetzlichen Mindestkarenzentschädigung nicht zu berücksichtigen.…
BAG, BB 2023, 1206-1216 (Urteil vom 25.08.2022, 8 AZR 453/21)
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