Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (Beschluss vom 17.11.2022, IX B 82/21)
NV: Die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) verlangt substantiierte Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit einer hinreichend bestimmten – abstrakt beantwortbaren – Rechtsfrage, die im konkreten Streitfall voraussichtlich klärbar/klärungsfähig (entscheidungserheblich) und deren Beurteilung zweifelhaft oder umstritten ist.
BFH, BB 2023, 360 (Beschluss vom 17.11.2022, IX B 82/21)
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