Niedersächsisches FG: Bindungswirkung des steuerlichen Übertragungsstichtages i. S. d. § 20 Abs. 6 S. 1 und 2 UmwStG für die Aufstellung der Übernahmebilanz und die Bemessung des Veräußerungspreises des Einbringenden i. S. v. § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG (Urteil vom 07.02.2024, 3 K 36/22)
Stellt die übernehmende Gesellschaft auf den steuerlichen Übertragungsstichtag i. S. v. § 20 Abs. 6 Satz 1 und 2 UmwStG eine Übernahmebilanz auf, in der sie den Buchwert des Einbringenden fortführt, so ist nach § 20 Abs. 3 Satz 1 UmwStG zwingend dieser Wert als Veräußerungspreis des Einbringenden anzusetzen.
FG Niedersachsen, BB 2024, 1198-1202 (Urteil vom 07.02.2024, 3 K 36/22)
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