Nur für kurze Zeit: Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB auch im Arbeitsrecht anwendbar ([unbekannt] vom 06.10.2017, 9 Sa 593/17)
Die Berechnung des Urlaubsentgelts gem. § 11 BUrlG ist die nähere Ausgestaltung des Grundsatzes des § 1 BUrlG über den Anspruch auf “bezahlten” Erholungsurlaub. Bezahlter Urlaub bedeutet, der Arbeitnehmer ist in seinem Urlaub so zu stellen, dass er seinen bisherigen Lebenszuschnitt aufrechterhalten kann. Entsprechend ist jede Form der Vergütung, die als Gegenleistung für erbrachte Tätigkeiten im Referenzzeitraum gezahlt wird, …
LAG Berlin-Brandenburg, BB 2018, 2872-2876 ([unbekannt] vom 06.10.2017, 9 Sa 593/17)
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