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BB 2024, 898
 
OLG Celle: Keine Irreführung durch Verwendung des Begriffs “Zentrum” in einer Geschäftsbezeichnung

Zur Frage der Irreführung im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG durch Verwendung des Begriffs “Zentrum” in einer Geschäftsbezeichnung, hier: durch einen Augenoptiker und Hörgeräteakustiker mit der Leuchtreklame-Aufschrift “Hörgeräte I Brillen * Zentrum * Hörgeräte I Brillen” und im Internet mit der Bezeichnung “W. [Eigenname] Zentrum fürs Hören und Sehen”.

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