OLG Düsseldorf: Start-Up Unternehmen – Keine uneingeschränkte Anwendbarkeit der BGH-Grundsätze für positive Fortbestehensprognose i. S. d. § 19 Abs. 2 S. 1 InsO
Gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RPflG ist in Verfahren der Insolvenzordnung dem Richter dieses (nur) bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag unter Einschluss dieser Entscheidung und der Ernennung des Insolvenzverwalters vorbehalten. Verwalterwechsel im laufenden Verfahren, etwa nach § 59 InsO aus wichtigem Grund oder im Wege der Bestellung eines von der Gläubigerversammlung gewählten anderen Insolvenzverwalters gem. …
BB 2023, 2818
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