OLG Frankfurt: Kostentragung im Enforcement-Verfahren bei zwischenzeitlich erfolgtem Delisting (Beschluss vom 07.11.2013, WpÜG 1/13)
Die Kosten, die bei einer Prüfung der Rechnungslegung auf der zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens entstehen, weil sich das Unternehmen mit dem vorausgegangenen Prüfergebnis der DPR nicht einverstanden erklärt hat, sind von dem betroffenen Unternehmen nach § 17c FinDAG auch dann zu erstatten, wenn das Prüfungsverfahren durch die BaFin wegen eines zwischenzeitlich erfolgten Delistings nicht zu Ende geführt, …
OLG Frankfurt a. M., BB 2014, 943-946 (Beschluss vom 07.11.2013, WpÜG 1/13)
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