OLG Frankfurt a. M.: Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen durch Gesellschafter während der Corona-Pandemie (Beschluss vom 01.12.2020, 21 W 137/20)
Die Entscheidung, ob und welche Maßnahmen von der Gesellschaft zu verlangen sind, um dem Gesellschafter Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren, richten sich nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit. Abzuwägen ist hierbei die Belastung der Gesellschaft durch die zusätzlichen Maßnahmen gegen die Erschwerung der Ausübung des Einsichtsrechts ohne die unterstützenden Vorkehrungen der Gesellschaft.…
OLG Frankfurt a. M., BB 2021, 657 (Beschluss vom 01.12.2020, 21 W 137/20)
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