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BB 2019, 1729
 
OLG Frankfurt a. M.: Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe von 25 Euro unbedenklich

Eine Entgeltklausel für Bankauskünfte in Höhe von 25 € ist unbedenklich. Es handelt sich bei der Auskunftserteilung durch die Bank um eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für Kontoführung etc. nicht abgedeckt ist. Eine solche Bankauskunft dient der Information Dritter über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.

BB 2019, 1729

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