OLG Frankfurt a. M.: D&O-Versicherung für ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG umfasst vorläufigen Deckungsschutz für PR-Kosten
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 29.4.2022 – 7 U 150/21 – entschieden, dass die D&O-Versicherung des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG bei kritischer Medienberichterstattung und auf Grund dessen drohendem karrierebeeinträchtigendem Reputationsschaden auch vorläufigen Deckungsschutz für Public-Relations-Kosten umfasst. Es komme nicht darauf an, ob die Berichterstattung sich mit dem Versicherungsfall einer konkreten zivilrechtlichen Inanspruchnahme (Haftpflicht-Versicherungsfall) befasse oder sich auf den durch das Ermittlungsverfahren ausgelösten Versicherungsfall (Verfahrensrechtsschutz-Versicherungsfall) beziehe. …
BB 2022, 1154
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