OLG Hamm: Kommanditist darf auch mit massiver und überspitzter Kritik Einfluss auf die Entwicklung einer Gesellschaft nehmen
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom16.8.2017 – 8 U 108/17 – entschieden, dass gesellschaftsintern ein Kommanditist selbst in massiver und überspitzter Weise Kritik an der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin üben dürfe, um Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaften zu nehmen. Diese Grenze habe der Kläger auch durch einen Vergleich des Auftretens des Geschäftsführers der persönlich haftenden Gesellschafterin mit der Aussage “L'État386 c'est moi” des Sonnenkönigs Louis XIV. …
BB 2019, 385-386
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