OLG Hamm: Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts durch Identifikation des betroffenen Unternehmens als Halter eines Lear-Jets
Der unbefugten Benutzung eines fremden Namens zu Werbezwecken und der damit einhergehenden Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechts steht es gleich, wenn das betroffene Unternehmen, welches nicht in die Nutzung eingewilligt hat, mit Hilfe öffentlich zugänglicher Quellen als Halter eines Lear-Jets identifizierbar ist, vor dem ein von der Beklagten beworbenes Fahrzeug der Luxus-Klasse fotografisch in Szene gesetzt wird (Fortführung von BGH, …
BB 2023, 1282
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