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BB 2020, 1921
 
OLG Karlsruhe: Keine anfechtbare Rechtshandlung der Schuldnerin bei Zahlung eines Dritten

Wird eine Forderung gegen die spätere Insolvenzschuldnerin durch die Zahlung eines Dritten getilgt, liegt keine Rechtshandlung der Schuldnerin vor, wenn der Dritte die Leistung auf eine eigene Schuld gegenüber der Gläubigerin erbringt. Dass die Zahlung gleichzeitig auf die Verbindlichkeit der Schuldnerin zu verrechnen ist, ändert nichts.

BB 2020, 1921

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