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BB 2018, 705
 
OLG Karlsruhe: Unwirksame Bestellung des besonderen Vertreters im Streit um Dividendenrückzahlung – Gelita AG

Die von der Rechtsprechung zur gesetzlichen Vertretung bei der Prozessführung (§ 51 ZPO) entwickelten Grundsätze kommen auch dann zur Anwendung, wenn die wirksame Vertretung einer Aktiengesellschaft durch einen von der Hauptversammlung bestellten besonderen Vertreter (§ 147 AktG) in Streit steht.706

BB 2018, 705-706

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