OLG Koblenz: Unwirksamkeit einer vorformulierten “Trinkgeldempfehlung” eines Reiseveranstalters in Form einer Widerspruchslösung
Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte “Trinkgeldempfehlung”, der zufolge ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam. Das hat das OLG Koblenz mit Beschluss vom 14.6.2019 – 2 U 1260/17– entschieden. Bei der von der Beklagten verwendeten “Trinkgeldempfehlung” handele es sich um eine den Verbraucher unangemessen benachteiligende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). …
BB 2019, 1666
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