OVG NRW: Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle in NRW waren rechtmäßig
Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.3.2020 waren rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteilen vom 25.8.2022 – 13 D 29/20.NE, 13 D 33/20.NE, 13 D 49/20.NE, 13 D 74/20.NE – entschieden und die Normenkontrollanträge von vier Unternehmen abgelehnt. Dabei handelt es sich um die ersten Entscheidungen des OVG in Corona-Hauptsacheverfahren; weitere Verhandlungen in Hauptsacheverfahren sind terminiert.…
BB 2022, 1986
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