OVG NRW: Haftung des gesetzlichen Vertreters für Tilgung weiterer Steuerschulden bei (drohender) Insolvenz (Beschluss vom 15.11.2019, 14 B 1443/19)
Befindet sich eine GmbH in der Krise, weil wegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen oder wegen drohender Zahlungsunfähigkeit hätte gestellt werden können, hat der gesetzliche Vertreter der GmbH die nötige Vorsorge zu treffen, um Steuerschulden, durch den Weiterbetrieb der Geldspielgeräte, im Zeitpunkt der Fälligkeit tilgen zu können.
OVG Nordrhein-Westfalen, BB 2020, 39-40 (Beschluss vom 15.11.2019, 14 B 1443/19)
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