Pattsituationen in Gemeinschaftsunternehmen – Vereinbarung von Pattauflösungsmechanismen am Maßstab des § 723 Abs. 3 BGB
Pattsituationen zählen zu den typischen tatsächlichen und rechtlichen Herausforderungen von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) insbesondere in 50:50-Konstellationen. Die Rechtsfolgen, die das Gesetz an das Patt als “tödliche Blockade” (deadlock) knüpft, sind zur Erhaltung gemeinsam geschaffener Werte nicht zielführend und grundsätzlich ungeeignet. Der vorliegende Beitrag zeigt Möglichkeiten und Grenzen der wirksamen Vertragsgestaltung am Maßstab des Verbots von Kündigungsbeschränkungen gem. …
Holler/Frese, BB 2014, 1479-1482
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