Pflicht zur Arbeitserfassung schon jetzt?! – Erfurt greift dem Gesetzgeber vor
Das BAG hat mit seinem Beschluss vom 13.9.2022 viele Rechtsexperten und Praktiker überrascht. Der Senat sollte sich mit dem Bestehen eines Initiativrechtes des Betriebsrates im Zusammenhang mit der elektronischen Zeiterfassung auseinandersetzen. Es hat sich jedoch ausführlich mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland auseinandergesetzt und eine bereits jetzt bestehende unmittelbare Verpflichtung der Arbeitgeber zur Zeiterfassung auf eine richtlinienkonforme Auslegung des § 3 Abs.…
Fink, BB 2023, 249-252
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